Kirchliche Handlungen - Kasualien

Hier finden Sie Antworten zu Lebenslagen und kirchlichen Abläufen in der Gemeinde und der Kirche.

Ihre Fragen sind nicht alle vollständig beantwortet? Gerne steht Ihnen Frau Antje Kastens, Pfarrerin, für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die Taufe

Was ist die Taufe?

Sie ist die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Sie geschieht mit Wasser und im Namen des dreieinigen Gottes unter Erinnerung des Taufbefehls Jesu.  „Auf den Kopf zugesagt“, ist sie höchst persönlich und ein Leben lang gültig, also nicht wiederholbar, auch nicht löschbar. Kirchenrechtlich begründet sie die Kirchenmitgliedschaft und Aufnahme in die Ev. Gemeinde.

Wo findet sie statt?

Die Taufe findet im Rahmen eines öffentlichen Gottesdienstes unter Anteilnahme der Gemeinde statt. Die Teilnahme der Gemeinde ist wichtig, sie steht neben der formalen Wirkung der Taufe für die tatsächliche Aufnahme des Getauften in die Gemeinschaft der Gläubigen der Gemeinde. Im Taufgottesdienst wirken Eltern, Geschwister, Paten oder Großeltern in Abstimmung mit der Pfarrerin mit.

In Notfällen oder Krankheitsfällen kann die Taufe allerdings auch im Krankenhaus oder zu Hause stattfinden.  Bei Lebensgefahr kann jede Christin/jeder Christ im Namen des dreieinigen Gottes mit Wasser taufen. Hat eine Nottaufe stattgefunden, muss diese der örtlichen Kirchengemeinde gemeldet werden.  

Wer kann getauft werden?

Jede/r, der/die die Taufe wünscht. Junge Leute über 14 Jahren und Erwachsene bereiten sich mit der Pfarrerin auf die Taufe vor. Katechumenen/Konfirmanden besprechen eine gewünschte Taufe im Konfirmandenunterricht und gestalten gemeinsam den Taufgottesdienst. Babies oder Kleinkinder werden auf Wunsch der Eltern getauft, die auch für ihre christliche Erziehung einstehen. Daher sollte mindestens ein Elternteil der Ev. Kirche angehören. Die Eltern melden sich im Gemeindebüro (Tel. 02375/5579) und/oder bei der Pfarrerin (02375/2434) und suchen gemeinsam den Taufsonntag und den Taufspruch heraus, besprechen die Taufe im Taufgespräch zu Hause.

Wann kann getauft werden?

In Balve stehen viele Sonntage für eine Taufe zur Verfügung. Als besonders geeignet haben sich Familiengottesdienste gezeigt. Nach Möglichkeit sollte auch die Pfarrerin der Gemeinde die Taufe durchführen, Wünsche und Fragen können in einem Telefonat abgestimmt und geklärt werden.

Können auch Adoptiveltern oder geschiedene Eltern mit Sorgerecht die Taufe eines Kindes veranlassen?

Über die Taufe entscheiden diejenigen, denen das Sorgerecht für das Kind zusteht. Steht dieses Sorgerecht mehreren Personen zu, so müssen diese sich über die Taufe abstimmen. Ein Taufbegehren kann nur mit dem Grund der „Schadensabwendung vom Kindeswohl“ abgelehnt werden, daher wird dem Taufwunsch in der Regel stattgegeben.

Wo wird die Taufe vermerkt?

Zunächst einmal wird die Taufe in den Kirchenbüchern der Gemeinde, in der die Taufe erfolgt, vermerkt. Diese Kirchenbücher werden dauerhaft aufbewahrt. Darüberhinaus wird die Taufe im Familienbuch eingetragen, soweit eines vorhanden ist und dies gewünscht wird. Jeder Täufling erhält zudem eine Taufbescheinigung.

Wer kann Pate sein?

Konfirmierte Christen über 14 Jahre können Paten werden. Mindestens ein Pate sollte Mitglied der Ev. Kirche sein, um den Glauben in der Ev. Glaubensgemeinschaft zu kennen und einladend zu vertreten. Die „Magdeburger Erklärung“ benennt weitere christliche Kirchen, die der Taufgrundlage zustimmen. Auch Christen aus christlichen Freikirchen können Paten werden. Oft sind es 2-3 Paten, ausreichend ist ein Pate.

Bei der Auswahl der Paten ist die Frage wichtig: Wem trauen Sie die Fürsorge, die christliche Verantwortung für Ihr Kind zu?

Was ist eine Patenbescheinigung?

Sie bezeugt die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Eine Patenbescheinigung stellt die Wohnort-Kirchengemeinde aus, welcher der Pate angehört. Oft reicht ein Telefonanruf im dortigen Gemeindebüro. Sie sollte aktuell sein. Gehört der Pate zur Kirchengemeinde, in der die Taufe erfolgt, liegt die Patenbescheinigung dort vor und braucht nicht gesondert angefordert werden.

Kann man Patenschaft löschen oder neu installieren?

Nein, denn das Patenamt bedeutet Taufzeugenschaft, d.h. es bezeugt die tatsächliche Durchführung der Taufe. Diese läßt sich nicht rückgängig machen. Ebenso kann man die Patenschaft nicht nachträglich im Kirchenbuch löschen oder eintragen. Man kann sie höchstens ruhen lassen, indem man den Kontakt zu dem Getauften nicht mehr hält.

Bei allen Fragen rund um das Patenamt sollte immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen.

 

Was ist Tauferinnerung?

Es ist schade, dass die Taufe, d.h. die persönliche Zusage der Gegenwart Gottes, oft im brausenden Alltag in Vergessenheit gerät. 

Jedes Kind erhält im Rahmen der Taufe eine Taufkerze, häufig liebevoll von den Familien für das Kind gestaltet. Zur Erinnerung an die Taufe kann man die Kerze z.B. jedes Jahr am Tauftag anzünden und dem Kind einen Wunsch erfüllen, der nichts kosten muss, dem Kind aber Liebe und Aufmerksamkeit schenkt.

Ein Fest und Zeichen der Tauferinnerung machen die Taufe sowohl dem Getauften als auch seinen Familienmitgliedern und der Gemeinde wieder bewusst. Aus diesem Grunde feiert unsere Gemeinde ab dem Jahr 2018 jährlich ein Tauferinnerungsfest für alle Getauften, die vor 5 Jahren getauft wurden. Eingeladen sind die Getauften mit Ihren Familien. Die Einladung gilt auch all denen, die länger als 5 Jahre getauft sind und für die ein Tauferinnerungsfest nicht stattgefunden hat. Bitte beachten Sie die Hinweise auf die Termine auf dieser Homepage und in unserem Gemeindebrief.

 

Wo findet man einen Taufspruch?

Die Bibel ist voller guter „Worte zum Leben“, besonders die Psalmen und das Johannes-Evangelium. Sie sind eingeladen, selber in der Bibel zu blättern. Unter „Taufsprüche.de“ sind auch viele passende Bibelworte zusammengestellt, sollten Sie in der Bibel nicht fündig werden. Manchmal haben auch Großeltern oder Paten einen Lebenspruch aus der Bibel parat. Lieblingslieder oder Gedichte können im Gottesdienst ihren Platz finden. 

Konfirmation

Was ist die Konfirmation?

Lateinisch „confirmare“ heißt so etwas wie „bestätigen, festmachen“. Mit 14 Jahren wird ein Kind in der Bundesrepublik Deutschland religionsmündig. Das heißt, es kann selber bestimmen, zu welcher Religion es gehört. In der Konfirmation bestätigen die Jugendlichen die Taufe, bei der Eltern und Paten stellvertretend das Taufversprechen für die Kinder gaben. Die Konfirmation schließt den Konfirmandenunterricht mit dem Konfirmationsversprechen und der Einsegnung ab.

Was ist der Konfirmandenunterricht?

Im Konfirmandenunterricht erfahren die Jugendlichen mehr von Gott, von Jesus Christus, der Bibel, der Kirche, den Weltreligionen. Sie diskutieren ethische Fragen, übersetzen das Glaubensbekenntnis und alte Psalmgebete in ihre Sprache, lernen Lieder, die sie besonders mögen. Vom Beginn des 7. Schuljahrs bis zum Frühjahr im 8. Schuljahr ist für die Jugendlichen wöchentlich eine Stunde Zeit für Singen, Spielen, Andacht, Gruppenarbeit, Gespräch – ohne schulischen Leistungsdruck. Gottesdienste werden gestaltet und gefeiert, für Ehrenamtsdienste kann man sich melden. Zum Abschluss stellen die Jugendlichen den Presbytern/innen, ihren Eltern, Großeltern und Paten, der Familie und Freunden ihren Glauben vor. Das ist keine Prüfung mehr, wie früher. Es ist ein „Abend des Glaubens“ mit Präsentationen, Spiel, Spaß, Begegnung und fingerfood-Büfett als Festabschluss. Jedes Gemeindeglied, das interessiert ist, ist willkommen.

Wer kann konfirmiert werden?

Jeder, der getauft ist und konfirmiert werden will. Der Konfirmandenunterricht ist nachgeholter Taufunterricht für die Getauften. Aber auch jeder, der nicht getauft ist, ist im Konfirmandenunterricht willkommen. Für die bisher nicht Getauften wird der Konfirmandenunterricht zur Taufvorbereitung. Meist erfolgt die Taufe dann im Verlauf des Konfirmandenunterrichts, manchmal auch bei der Konfirmation, je nach Wunsch. Ein Kind kann auch konfirmiert werden, wenn die Eltern nicht in der ev. Kirche sind. In der Regel ist das Kind bei Beginn des Konfirmandenunterrichts in der 7. Klasse. Geschwisterkinder können auf Wunsch teilnehmen.

Wie geht die Anmeldung zum Konfirmandenunterricht?

m Gemeindebrief und in der Presse wird auf den Unterrichtsbeginn hingewiesen. Eltern evangelischer Kinder werden schriftlich zur Anmeldung des Kindes eingeladen. Man kann sein Kind einfach im Gemeindebüro anmelden.

Welche Rechte vermittelt die Konfirmation?

Mit der Konfirmation erfolgt die Zulassung zum Abendmahl und Patenamt. Ab 14 Jahren kann man an der Presbyteriumswahl teilnehmen, mit 18 Jahren Presbyter/in werden. Eine kirchliche Trauung setzt eine Konfirmation in der Regel voraus. Und wenn ich als Erwachsene/r konfirmiert werden will? Dann geht auch das. Eine Vorbereitung zur Konfirmation wird mit der Pfarrerin vereinbart.

Warum Konfirmation?

Die Konfirmation ist nicht nur ein Bekenntnisakt eines mündigen Christen/ einer mündigen Christin, sondern auch ein wunderbares und unvergessliches Geschenk der persönlichen Zusage Gottes. Den Konfirmationsspruch aus der Bibel sucht man sich selber aus und nimmt ihn als Lebenswort und Leitmotiv in das weitere Leben mit.  

Wo findet die Konfirmation statt?

Die Konfirmation findet in unserer Kirche statt und da diese nur sehr klein ist, konfirmieren wir die Jugendlichen an zwei Sonntagen. Neben der Pfarrerin und den Presbytern nehmen auch die Familien und andere Gemeindemitglieder an diesem feierlichen Gottesdienst teil.

Trauung

Warum kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist eine Segenshandlung, in der Gott verspricht, die Eheleute durch ihre Festtage und Alltage mit seinem guten Geist zu geleiten, zu bewahren und zum Segen für andere zu setzen. Wenn ein Brautpaar die kirchliche Trauung erbittet, mag es sich untereinander eingestehen: „Wir brauchen Gott. Wir wollen nicht ohne ihn unterwegs sein“. Das macht stark. Im Gottesdienst geloben Mann und Frau, einander in Freud und Leid zu lieben, zu ehren, die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Wortlaut der Ehefrage oder des Eheversprechens entscheidet das Brautpaar in Balve gemeinsam mit der Pfarrerin, die hierzu verschiedene Vorschläge macht. So wird auch der gesamte Ablauf im Traugespräch gemeinsam besprochen und entschieden.

Gibt es Voraussetzungen?

Die kirchliche Trauung braucht den Nachweis der standesamtlichen Trauung als rechtsgültiger Ehe. Ob diese standesamtliche Trauung nun gerade kurz vorher stattfand oder vor Jahren, ist unwichtig. Mindestens ein Ehepartner sollte Mitglied der Ev. Kirche und – wenn möglich - konfirmiert sein. Beide Brautleute sollten sich miteinander über die Gottesfrage unterhalten: Gottes wirksame Gegenwart wird in der Trauhandlung vorausgesetzt. Im Vorgespräch mit der Pfarrerin lassen sich solche Fragen gut besprechen und das Brautpaar sollte sich ruhig trauen, offene Fragen anzusprechen.

Wie meldet man eine Trauung an?   

Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig telefonisch über das Gemeindebüro (Tel. 02375/5579) oder über die Pfarrerin (02375/2434) erfolgen, damit insbesondere der Terminwunsch frühzeitig besprochen werden kann. Soll die Trauung an einem anderen Ort oder durch einen anderen Pfarrer erfolgen, auch dies kann besprochen werden. Bei einer Trauung in einer anderen Gemeinde als der Heimatgemeinde stellt die Heimatgemeinde ein „Dimissoriale“ aus (Erlaubnis zur Trauung in einer anderen Gemeinde). Die Ev. Kirche Balve ist durch ihre schlichte Form und die Nähe der Gottesdienstgemeinde im Kirchenschiff besonders beliebt bei Trauungen.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Nein, kirchenrechtlich kann es nur eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand oder eine katholische Trauung mit evangelischen Beistand geben. In der Regel findet die Trauung nach dem Ritus der Gemeinde statt, in deren Kirche die Trauung erfolgt. Ein katholischer Partner kann für eine evangelische Trauung in seiner katholischen Gemeinde Dispens erwirken, um seine katholischen Kirchenrechte zu bewahren.        

Wann finden Trauungen statt?

Meist finden Trauungen freitags oder samstags statt. Aber es ist grundsätzlich jeder Wochentag denkbar. Nicht möglich sind Trauungen in den Bußzeiten (Karwoche, Buß-und Bettag, Ewigkeitssonntag) oder an ersten Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachten). Auch die Uhrzeit ist grundsätzlich frei wählbar. Hierbei ist es gut, sich ein evtl. anschließendes Fest vorzustellen und von daher die Uhrzeit zu wählen. Da im Frühsommer gerne geheiratet wird/geheiratet wurde, lohnt sich eine frühzeitige Nachfrage im Gemeindebüro (02375/5579).

Kostet die Trauung eine Gebühr?

Grundsätzlich: nein. Jeder Gottesdienst ist unentgeltlich, weil jeder Pfarrer/jede Pfarrerin dafür bestellt ist, Gottesdienste für ihre Gemeindeglieder zu halten. Meist kommen aber Dienste wie Orgel, Blumenschmuck oder zusätzlicher Küsterdienst dazu, die dann vom Brautpaar finanziert werden. Das ist - im Vergleich zu anderen Kosten – sehr maßvoll. Außerdem sammeln wir in jedem Gottesdienst eine Kollekte/Dankgabe. Im Traugespräch wird der Kollektenzweck mit dem Brautpaar ausgewählt.

Gibt es Ehejubiläen?

Ja. Gottesdienste anlässlich von Jubiläen werden immer beliebter. Dabei wird nicht die Trauung wiederholt, aber das Geleit Gottes den beiden Jubilaren erneut persönlich zugesprochen. Sie sind ein guter Anlass, den Dank vor Gott auszusprechen und das gemeinsame Gelingen mit der Familie und Freunden festzuhalten. Zugleich wird ein Gottesdienst anlässlich eines Ehejubiläums Teil der Erinnerung, aus der man später Kraft schöpft.

Wie lange dauert eine kirchliche Trauhandlung oder ein Ehejubiläum?

Die Dauer hängt ab vom Ablauf, den das Brautpaar/Ehepaar im Traugespräch mit der Pfarrerin wünscht und abstimmt. Viele Dinge sind möglich: Musikwünsche, Gastbeteiligung, Ein- und Auszug, Liedblatt, Kirchenschmuck. Persönliche Bezüge und gute Vorbereitungen können einen unvergesslichen Gottesdienst schenken. Mit einer guten halben Stunde bis zu einer Stunde ist zu rechnen. Unsere kleine, farbenfrohe, moderne und barrierefreie Kirche mit den Toiletten im Haus hat schon viele schöne Trauungen erlebt, winters wie sommers.   

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Kontakt zur Gemeinde

Gemeindepädagoge Sven Körber
Tel. +49 177 4110440
Email: sven.koerber@ekvw.de

Jugendreferentin Doreen Wahl
Tel. +49 170 4759870
Email: doreen.wahl@ekvw.de

Ev. Gemeindebüro - Frau Hamer
Hönnetalstr. 32 | 58802 Balve
Tel. +49 2375 5579
Email: ev.kirche.balve@t-online.de

Dienstag und Donnerstag: 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Das neue Altarfenster der ev. Kirche Balve

Gottesdienste

Hinweise für unsere Gottesdienstbesucher

Zu den Gottesdienstzeiten können Sie Ihr Kfz vor dem Jugendheim oder nebenan auf dem Parkplatz des Supermarkts abstellen. Bitte lassen sie die Zufahrt zur, und den Platz vor und hinter der Kirche frei. (Rettungsweg)

Auf der Rückseite Ihres Gemeindebriefes finden Sie die quarteilsweise Übersicht der Gottesdienste. <-- Zum aktuellen Gemeindebrief

Ihr Ansprechpartner in allen Glaubensfragen:

Antje Kastens, Pfarrerin

Hönnetalstr. 30 58802 Balve

Tel.: 02375-2434

eMail: antje.kastens@web.de