Was ist die Taufe?
Sie ist die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Sie geschieht mit Wasser und im Namen des dreieinigen Gottes unter Erinnerung des Taufbefehls Jesu. „Auf den Kopf zugesagt“, ist sie höchst persönlich und ein Leben lang gültig, also nicht wiederholbar, auch nicht löschbar. Kirchenrechtlich begründet sie die Kirchenmitgliedschaft und Aufnahme in die Ev. Gemeinde.
Wo findet sie statt?
Die Taufe findet im Rahmen eines öffentlichen Gottesdienstes unter Anteilnahme der Gemeinde statt. Die Teilnahme der Gemeinde ist wichtig, sie steht neben der formalen Wirkung der Taufe für die tatsächliche Aufnahme des Getauften in die Gemeinschaft der Gläubigen der Gemeinde. Im Taufgottesdienst wirken Eltern, Geschwister, Paten oder Großeltern in Abstimmung mit der Pfarrerin mit.
In Notfällen oder Krankheitsfällen kann die Taufe allerdings auch im Krankenhaus oder zu Hause stattfinden. Bei Lebensgefahr kann jede Christin/jeder Christ im Namen des dreieinigen Gottes mit Wasser taufen. Hat eine Nottaufe stattgefunden, muss diese der örtlichen Kirchengemeinde gemeldet werden.
Wer kann getauft werden?
Jede/r, der/die die Taufe wünscht. Junge Leute über 14 Jahren und Erwachsene bereiten sich mit der Pfarrerin auf die Taufe vor. Katechumenen/Konfirmanden besprechen eine gewünschte Taufe im Konfirmandenunterricht und gestalten gemeinsam den Taufgottesdienst. Babies oder Kleinkinder werden auf Wunsch der Eltern getauft, die auch für ihre christliche Erziehung einstehen. Daher sollte mindestens ein Elternteil der Ev. Kirche angehören. Die Eltern melden sich im Gemeindebüro (Tel. 02375/5579) und/oder bei der Pfarrerin (02375/2434) und suchen gemeinsam den Taufsonntag und den Taufspruch heraus, besprechen die Taufe im Taufgespräch zu Hause.
Wann kann getauft werden?
In Balve stehen viele Sonntage für eine Taufe zur Verfügung. Als besonders geeignet haben sich Familiengottesdienste gezeigt. Nach Möglichkeit sollte auch die Pfarrerin der Gemeinde die Taufe durchführen, Wünsche und Fragen können in einem Telefonat abgestimmt und geklärt werden.
Können auch Adoptiveltern oder geschiedene Eltern mit Sorgerecht die Taufe eines Kindes veranlassen?
Über die Taufe entscheiden diejenigen, denen das Sorgerecht für das Kind zusteht. Steht dieses Sorgerecht mehreren Personen zu, so müssen diese sich über die Taufe abstimmen. Ein Taufbegehren kann nur mit dem Grund der „Schadensabwendung vom Kindeswohl“ abgelehnt werden, daher wird dem Taufwunsch in der Regel stattgegeben.
Wo wird die Taufe vermerkt?
Zunächst einmal wird die Taufe in den Kirchenbüchern der Gemeinde, in der die Taufe erfolgt, vermerkt. Diese Kirchenbücher werden dauerhaft aufbewahrt. Darüberhinaus wird die Taufe im Familienbuch eingetragen, soweit eines vorhanden ist und dies gewünscht wird. Jeder Täufling erhält zudem eine Taufbescheinigung.
Wer kann Pate sein?
Konfirmierte Christen über 14 Jahre können Paten werden. Mindestens ein Pate sollte Mitglied der Ev. Kirche sein, um den Glauben in der Ev. Glaubensgemeinschaft zu kennen und einladend zu vertreten. Die „Magdeburger Erklärung“ benennt weitere christliche Kirchen, die der Taufgrundlage zustimmen. Auch Christen aus christlichen Freikirchen können Paten werden. Oft sind es 2-3 Paten, ausreichend ist ein Pate.
Bei der Auswahl der Paten ist die Frage wichtig: Wem trauen Sie die Fürsorge, die christliche Verantwortung für Ihr Kind zu?
Was ist eine Patenbescheinigung?
Sie bezeugt die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Eine Patenbescheinigung stellt die Wohnort-Kirchengemeinde aus, welcher der Pate angehört. Oft reicht ein Telefonanruf im dortigen Gemeindebüro. Sie sollte aktuell sein. Gehört der Pate zur Kirchengemeinde, in der die Taufe erfolgt, liegt die Patenbescheinigung dort vor und braucht nicht gesondert angefordert werden.
Kann man Patenschaft löschen oder neu installieren?
Nein, denn das Patenamt bedeutet Taufzeugenschaft, d.h. es bezeugt die tatsächliche Durchführung der Taufe. Diese läßt sich nicht rückgängig machen. Ebenso kann man die Patenschaft nicht nachträglich im Kirchenbuch löschen oder eintragen. Man kann sie höchstens ruhen lassen, indem man den Kontakt zu dem Getauften nicht mehr hält.
Bei allen Fragen rund um das Patenamt sollte immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen.
Was ist Tauferinnerung?
Es ist schade, dass die Taufe, d.h. die persönliche Zusage der Gegenwart Gottes, oft im brausenden Alltag in Vergessenheit gerät.
Jedes Kind erhält im Rahmen der Taufe eine Taufkerze, häufig liebevoll von den Familien für das Kind gestaltet. Zur Erinnerung an die Taufe kann man die Kerze z.B. jedes Jahr am Tauftag anzünden und dem Kind einen Wunsch erfüllen, der nichts kosten muss, dem Kind aber Liebe und Aufmerksamkeit schenkt.
Ein Fest und Zeichen der Tauferinnerung machen die Taufe sowohl dem Getauften als auch seinen Familienmitgliedern und der Gemeinde wieder bewusst. Aus diesem Grunde feiert unsere Gemeinde ab dem Jahr 2018 jährlich ein Tauferinnerungsfest für alle Getauften, die vor 5 Jahren getauft wurden. Eingeladen sind die Getauften mit Ihren Familien. Die Einladung gilt auch all denen, die länger als 5 Jahre getauft sind und für die ein Tauferinnerungsfest nicht stattgefunden hat. Bitte beachten Sie die Hinweise auf die Termine auf dieser Homepage und in unserem Gemeindebrief.
Wo findet man einen Taufspruch?
Die Bibel ist voller guter „Worte zum Leben“, besonders die Psalmen und das Johannes-Evangelium. Sie sind eingeladen, selber in der Bibel zu blättern. Unter „Taufsprüche.de“ sind auch viele passende Bibelworte zusammengestellt, sollten Sie in der Bibel nicht fündig werden. Manchmal haben auch Großeltern oder Paten einen Lebenspruch aus der Bibel parat. Lieblingslieder oder Gedichte können im Gottesdienst ihren Platz finden.